Konferenzräume dienen primär zur Durchführung von Besprechungen. Das bedeutet: Im Gegensatz zu Büros ist hier gute Hörbarkeit über größere Entfernungen entscheidend. Deshalb werden Konferenzräume gemäß ASR A3.7 bzw. DIN 18041 als vergleichbar mit Räumen in Bildungsstätten betrachtet. Die erforderliche Nachhallzeit für diese Räume liegt – abhängig vom Raumvolumen – bei 0,57 Sekunden im Sprachfrequenzbereich von 250 bis 2.000 Hz. Eine Toleranz von ±20 % (0,46 bis 0,68 Sek.) ist zulässig.
Die akustischen Maßnahmen sollten darauf abzielen, eine optimale Sprachverständlichkeit am entferntesten Sitzplatz bei minimaler Höranstrengung zu schaffen.